Zeitarbeit – Zukunft oder nur kurzweilige Gegenwart in Deutschland?

Da der BRD Staat Unternehmen das Leben immer schwerer macht, sind viele dazu gezwungen, auf andere Modelle auszuweichen, um die Menschen für sich arbeiten zu lassen. Das klassische Unternehmer – Angestellter – Verhältnis gibt es immer seltener in Deutschland. Man sieht es oft schon am Sonntag Abend auf den deutschen Autobahnen, wenn die Pendler sich wieder auf den Weg zur Arbeit machen. Viele davon sind nicht normal angestellt beim Arbeitgeber, sondern haben mit ihm ein Zeitarbeits-Verhältnis.

Die Zeitarbeit gibt es schon seit vielen Jahren und sie ist auch heute noch sehr beliebt und das sowohl bei Jobsuchenden als auch bei Firmen selbst. Die Zeitarbeit wird nach Tarif gezahlt, wobei es vielfältige Tarifgruppen zu berücksichtigen gibt. Die Entgeltgruppe 1 beispielsweise ist maßgebend für die Helfergruppe, während die Entgeltgruppe 9 für Tätigkeiten, die selbstständig ausgeführt werden, ausschlaggebend ist.

Ein abgeschlossenes Studium oder mehrjährige Berufserfahrung sind Voraussetzungen, um in die Entgeltgruppe 9 zu gelangen. Der Manteltarifvertrag, der sich auf die Zeitarbeit bezieht, wurde unterzeichnet vom Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen und den Mitgliedsgewerkschaften des DGB.

Branchenzuschläge

Die Teilzeit-Beschäftigten erhalten je nach Branche neue Branchenzuschläge. „Starke Jobs“ präsentiert neue Branchenzuschläge, die ab 2019 gültig sind. Zwei informative Listen, die neue Branchenzuschläge Ost und West enthalten, geben präzise Auskünfte in Zahlen und bieten somit Transparenz. Beispielsweise die chemische Industrie präsentiert den Branchenzuschlag Ost wie folgt:

  • Stufe 1 beginnt mit 15 %, Stufe 2 kalkuliert mit 20 %, Stufe 3 mit 30 %,
  • Stufe 4 vergibt 45 %, Stufe 5 53 % und
  • Stufe 6 67 %.

Die Abstufung ist abhängig von der Beschäftigungszeit des Arbeitnehmers.  Die 1. Stufe beginnt nach der sechsten vollendeten Woche, während die Berechnung der 6. Stufe nach dem 15. Monat erfolgt. Die Branchenzuschläge werden grundsätzlich in 6 Stufen berechnet, selbstverständlich ist der Branchenzuschlag abhängig von der Entgeltgruppe.

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Unterschiede bestehen außerdem in den Tabellen Ost und West. Einige Zeitarbeitsunternehmen bevorzugen die Deckelungsregelung der Branchenzuschläge. Mit anderen Worten, der Zuschlag wird auf den jeweiligen Stundenlohn festgesetzt und ändert sich nicht. Außerdem ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass der Branchenzuschlag maximal bis zu 10 % des Stundenlohnes abweichen darf. Interessant ist die nachfolgende Liste, die dieses Verfahren transparent darstellt:

  • Stufe 3 wird mit 30 % berechnet. Entgelt 12,34, Deckelung 12,15.
  • Stufe 6 wird mit 65 % berechnet. Entgelt 15,66, Deckelung 12,15.

Die Berechnungen sind also recht kompliziert.

Werden Branchenzuschläge immer bezahlt?

Branchenzuschläge gibt es nicht bei Urlaub oder Krankheit. Für geleistete Überstunden gibt es ebenfalls keine Branchenzuschläge. Die tatsächlich gearbeiteten Stunden werden lediglich berücksichtigt.